Das Verfassungsgerichtsurteil und die Hartz IV-Debatte
Offene Diskussionsrunde
Das Verfassungsgericht hat die Hartz IV-Gesetze für verfassungswidrig erklärt. Die materiellen Bedingungen und Gründe der Armut waren bei der Entscheidung kein Thema. Gegenstand war, ob die Begründung der Bescheide rechtskonform ist.
Das Verfassungsgericht hält die Pauschalierung der Bescheide, vor allem die der Kinder, für bedenklich. Die Würde bzw. das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum sind lt. Urteil mit 359 Euro plus Zusatzleistungen ausreichend bedient. Ob es für die Kinder und deren Familien dann doch ein paar Euro mehr braucht für eine irgendwie geordnete Teilhabe der verarmten Massen am gesellschaftlichen Leben, muss die Regierung nun nachrechnen. Soweit segnet das Gericht die von den Herrschenden betreute und herbeiregierte Massenarmut rechtlich noch einmal ab.
Selbst diese sachliche Bestätigung empfinden die Politiker als unerträgliches Zugeständnis. Vor allem Westerwelles Gerechtigkeitssinn ist empfindlich gestört. Im Namen der "Leistungsträger der Gesellschaft" zettelt er eine weitere "Faulenzerdebatte" gegen die an, die den Sozialstaat in Anspruch nehmen. Die Kanzlerin distanziert sich von seinem "Duktus" und gibt ihm damit inhaltlich ausdrücklich recht. Was erfährt man aus dem Urteil und der Reaktion der Parteien über Rechts- und Sozialstaat?
Darüber wollen wir am Montag dem 08.03 diskutieren.
| Termin | 08.03.2010 19:00 |
|---|---|
| Veranstalter | Gegenstandpunkt-Verlag |
| Ort |
Linkstreff Georg Fröba
Landgraf-Philipps-Anlage 32 (links gegenüber DGB-Haus), Darmstadt |
| Veranstaltungs-Art | Informationsveranstaltung |
| Kontakt | gruppe2d@gmail.com |
| Link | http://www.gegenstandpunkt.com |
last modified 05.03.2010 08:41